Seit 2001 sind sämtliche Stromlieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, gesetzlich dazu verpflichtet, die Primärenergieträgeranteile ihrer Stromerzeugung dem Endkunden zur Kenntnis zu bringen.
Der aktuelle Stromherkunftsbericht 2022 der E-Control beschreibt die Stromherkunft vom 01.01 - 31.12.2021 und liefert folgende Werte (Kurzfassung):
- 85,39% bekannte erneuerbare Energieträger
- 14,28% bekannte fossile Energieträger
- 0,33% bekannte sonstige Primärenergieträger
- 0,00% bekannte Nuklearenergie
Im Durchschnitt verursacht dieser Erzeugungsmix 57 g/kWh an CO2-Emiissionen.
Im Vergleich zu den Vorjahren sank der Anteil an Nachweisen aus Österreich im Vergleich zum Vorjahr. Waren es im Jahr 2020 noch 71,87% so stammten 2021 nur noch 67,9% der Nachweise aus Österreich. Bei den ausländischen Nachweisen dominiert weiterhin Norwegen mit einem Anteil von 15%.
Die E-Control Austria ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Nachweisen und für die Überwachung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung in Österreich. Zur Überwachung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung wird jährlich eine umfassende Überprüfung aller Lieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, durchgeführt.