Die Sozialversicherung rechnet Ihnen darüber hinaus auch noch vor, dass die Bemessungsgrundlage Ihres jährlichen Beitrages aber auf einer Basis von € 344.000,– erfolgt! Weil Sie sich nun die Summe aus Steuern und Versicherungsbeiträgen auch trotz eines Notverkaufes Ihres Einfamilienhauses nicht mehr leisten können, wenden Sie sich hilfesuchend an den Verein der »Selbsternannten Kämpfer für Belastungsgerechtigkeit«. Die Berater dort erklären Ihnen, dass Sie sowieso Glück haben, denn eigentlich sollten Sie für ein Jahreseinkommen von € 776.000,– Steuern zahlen, da Sie einen Saisonaljob haben, in dem Sie überwiegend im Winter arbeiten. Ja, geht’s noch? Sie meinen, dass derartig anarchische Zustände im Rechtsstaat unmöglich sind?
Leider ist es so. Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen durch elektrischen Strom verhält es sich genauso wie in der fiktiven Situation von oben. Für eine Baubewilligung benötigen Sie unter anderem einen Energieausweis, der die kalkulatorische CO2-Emission des Gebäudes in einem normgemäßen Betrieb berechnet. Dafür ist lt. OIB-RL 6 (Österreichisches Institut für Bautechnik, Richtlinie 6) ein Emissionswert von 276 g CO2/kWh Strom einzusetzen. Aber jeder schreibt, was er will. Von einem österreichischen Ministerium wird das Projekt klimaaktiv finanziert, das ebenso Emissionen berechnet und zwar mit 344 g CO2/kWh. Allerdings wird von klimaaktiv auch behauptet, dass der »Verdrängungsmix« (also die durch eine elektrische Heizung im Winter zusätzlich zu erzeugende Energie) eine Belastung von 776 g CO2/kWh bedingt. Zahlreiche andere Studien (e7, ÖGUT und andere) sprechen auch von 600—700 g CO2/kWh.
All diese Berechnungen haben Fehler: Es wird wild vermengt zwischen Erzeugung und Verbrauch; Import, Export und Transit; es wird teilweise von 13 % Atomstrom (!) im österreichischen Netz ausgegangen (lt. E-Control sind es aber < 0,1 %). Besonders originell sind die Überlegungen zum Verdrängungsmix bzw. allgemein zum Thema elektrisch Heizen von e7: Hier wird berechnet, welche CO2-Emission die zusätzlich (zum bestehenden Mix) erzeugte kWh besitzt, die dann noch dazu aus Kohlenbrand kalorisch hergestellt wird. Warum kann der neue Computer oder die neue Verkehrsampel nicht auch so berechnet werden? Alles, was nicht (im Sinne der Verfasser) notwendig erscheint, könnte dann den schlechten CO2-Wert haben. Er wird aber nur auf Heizungen angewendet. Also: alle Verbraucher im Winter abschalten und zurück in die Steinzeit. In Österreich gib es aber eine Behörde, die im staatlichen Auftrag, basierend auf einem eigenen Gesetz, diesen Wert jährlich ermittelt: Er beträgt derzeit aber nur 58 g CO2/kWh!
Hier ein Auszug des behördlichen Auftrages:
„Die E-Control ist als Regulierungsbehörde für die Aufstellung und Einhaltung der Regelungen zur Liberalisierung des Strommarktes verantwortlich. ... hat am 1. März 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen. Mit 3. März 2011 wurde die E-Control in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt (§ 2, § 43 Energie-Control Gesetz). Die Zuständigkeiten und Aufgaben sind im Energie-Control-Gesetz festgelegt. ... Die E-Control ist mit der Aufsicht über die Stromkennzeichnung betraut. ... Es wird jährlich eine umfassende Überprüfung aller Lieferanten ... eingeleitet. Die Ergebnisse ... werden im jährlich erscheinenden Stromkennzeichnungsbericht dargestellt. Das österreichische Stromkennzeichnungsmodell ist ein nachweisbasiertes System. ... Durch den gewählten nachweisbasierten Ansatz ... wurde ein äußerst transparentes und vertrauenswürdiges System geschaffen, das Betrugsrisiken, wie Doppelausgabe und -verwendung, praktisch ausschließt.“
Grafische Darstellung der CO2-Emissionen im österreichischen Netz aus den jeweiligen Stromkennzeichnungsberichten der E-Control entnommen. Für 2004 ist kein Wert angegeben und für 2005 ist der Wert über eine Worst Case-Methode ermittelt worden (nicht-erneuerbarer Anteil aus Kohle).
Tatsache ist: der E-Control-Wert ist der einzige, der herangezogen werden dürfte. Alle anderen Werte sagen mehr über die Autoren als über die CO2-Emission aus. Darüber hinaus sinkt der korrekte Wert über die Jahre (siehe Grafik). Wird nun ein Gebäude errichtet, sollten sich zulassende Behörden nicht auf einem vergangenheitsbasierten Wert zurückziehen, sondern überlegen, wie es wohl in 30-50 Jahren (Standzeit eines Gebäudes) aussieht. Aufgrund der grafisch dargestellten Tendenz sollte der dann noch geringer ausfallen als der gegenwärtige E-Control-Wert...