Eine kleine Mietwohnung in Wien: die alte Gastherme quält sich mit 60 m² Wohnfläche ab. Eigentlich sollte sie das locker schaffen, aber es ist eine Quälerei. Besonders seit dem Einbau der neuen Kunststofffenster kommt sie mit der Situation nicht mehr zurecht. Mit 18 kW wäre sie eigentlich für was richtig Großes gebaut, aber sie ist in der kleinen Wohnung gelandet. Selbst die letzte Aufgabe gegen den Wärmeverlust der alten Fenster zu arbeiten, hat man ihr nun mit den neuen genommen. Sinnlos schaltet sie sich nun den ganzen Tag ein und aus. Dafür ist sie nicht geschaffen. Immer versucht sie mit der vollen Kraft ihrer 18 kW hochzufahren, aber die Wohnung braucht nur mehr 4 kW. Der dumme Thermostatregler zwingt sie sofort in die Knie. Ihre alten Rohre im Wärmetauscher, die bewährten aber in die Tage gekommenen Dichtungen, der Zünder und vieles andere mag nicht mehr so recht. Ruß und Kondensat sammeln sich überall an, weil sie nicht mehr ausheizen kann. Insgeheim hofft sie auf eine unmittelbar stattfindende Generalüberholung, doch es kommt noch schlimmer für sie: Das Damoklesschwert der Ökodesignrichtlinie schwebt über ihr und verbietet derartiges! Sobald eine Gastherme eingeht, muss sie ausgetauscht werden. Die Uhr des Schicksals tickt und mit jeder Zündung rückt ihr Ende näher – zig Male am Tag, unaufhörlich,…
Wenn Sie, geschätzter Leser, bis jetzt immer noch kein Mitleid für die Therme entwickelt haben, dann hoffentlich wenigstens mit den BewohnerInnen. Wenn nämlich nach dem endgültigen Aus unserer Therme der Installateur kommt, wird eine neue eingebaut: gemäß Ökodesignrichtlinie (2009/125/EG) ist bei neuen Gas-Zentralheizungen und Austausch alter Gaskessel praktisch nur mehr die Brennwerttechnik einzusetzen. Die Umrüstung kostet Geld und erhöht den Wirkungsgrad um maximal 10% (realistisch: 5—7%). Wer nun denkt, mit den Kosten einer neuen Therme ist das getan, der irrt gewaltig. Damit die Brennwerttechnik wirksam ist, muss der hydraulische Kreislauf (Wärmeverteilung über Rohre und Wärmeabgabe über Heizkörper/Bodenheizung) auf Niedertemperaturtechnik umgebaut werden. Neue, größere Heizkörper mit mehr Flächenbedarf oder Böden herausreißen und Fußbodenheizung installieren – ganz wie Sie wollen. Gegebenenfalls braucht es noch eine neue Strangregulierung damit der thermische Abgleich funktioniert. Der Rauchfang muss nun doppelwandig werden (damit die Zuluft soweit erwärmt wird, um aus dem Rauchgas Wärme durch kondensierenden Dampf zu entziehen) und am tiefsten Punkt muss eine Ableitung des kondensierten Wassers erfolgen. Das kann in Summe schon rund € 7.000,- ausmachen. Zusätzlich erhöhen die dann erforderlichen Zu- und Ablüfter die betriebsgebundenen Kosten.
Der Elektriker kann hier (wenn er rasch ist) eine Alternative anbieten, die dann auch noch wesentlicher behaglicher ist (weil Infrarotheizung) und sowohl in der Anschaffung als auch in den Gesamtkosten (nach ÖN M7140: kapital-, betriebs-, und verbrauchsgebundene Kosten) günstiger kommt. Der Gesamtkostenvergleich macht alle sicher (hier am Beispiel 60 m² mit einem HWB von 70 kWh/(m²a)): Die Gas-Umrüstung beläuft sich auf rund € 1.400,- pro Jahr; eine Neuinstallation einer hocheffizienten Infrarotheizung wie easyTherm auf nur rund € 900,- pro Jahr.
Nicht der Große frisst den Kleinen, sondern der Schnelle den Langsamen!