Neue Gesetze und Vorschriften wurden veröffentlicht (zuletzt die OIB RL6 am 20.04.2015) und warten auf ihre Umsetzung. Eine wahre Flut von Formelzeichen wie KB*max, SK , HEBmax, WGsan, RK und fGEE, die eher den Anschein von Geheimzeichen haben kommt auf uns zu. „Auf uns?“, fragen mich immer wieder werte Kollegen aus der Branche, „was haben denn wir Elektrotechniker damit zu tun?“ Viel mehr als so manche denken, was sogar mich veranlasst, einmal über dieses Thema zu schreiben…
Nun aber langsam, zum Mitschreiben sozusagen. Die OIB RL6 (vollständig: Österreichisches Institut für Bautechnik, Richtlinie 6, „Energieeinsparung und Wärmeschutz“, Ausgabe 2015) befasst sich – jawohl, der Titel beschreibt es genau – mit Energieeinsparung und Wärmedämmung von Gebäuden. Und der moderne Elektrotechniker hat sehr viel mit diesen beiden Themen zu tun. Natürlich baut er keine Dämmungen aber diese haben einen wesentlichen Einfluss auf die Haustechnik, die natürlich überwiegend mit elektrischem Strom betrieben und vollständig damit gesteuert und geregelt wird. Energieeffiziente Gebäudetechnik muss Hand in Hand mit der Bauphysik zusammenspielen, um eine maximal positive Wirkung für Mensch und Umwelt herauszuholen. Und das ist die Aufgabe von Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnikern! Wer sonst soll sich mit Gebäuden auskennen, wenn nicht der Gebäudetechniker? Wer soll dafür sorgen, dass alle elektronischen Komponenten im Gebäude miteinander kommunizieren, wer bewirkt einen optimalen Schutz von Gebäuden und wer versorgt diese mit der richtigen Energie und macht dabei noch alles sicher, damit kein Mensch Schaden nimmt? Eine historische Aufgabe.
Die Chance, das vollständige Spektrum der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker zum Nutzen der Eigentümer und Bewohner von Gebäuden auszuspielen ist seit 20.04.2015 dramatisch gestiegen. Das Verbot von sinnvollen Elektroheizungen wie etwa der Infrarotheizung entfällt und die Möglichkeit, endlich über PV selbst erzeugte Energie in den vorschriftsgemäßen Energiebilanzen und Effizienzberechnungen von Wohngebäuden zweckmäßig gewichtet gegenzurechnen ist nun vorhanden. Damit steigt die Möglichkeit der Einflussnahme auf moderne und umweltschonende Gebäudekonzepte so stark, dass der Elektrotechniker hier in Zukunft mehr Aufgaben bis hin zur Hauptverantwortung übernehmen darf und im Sinne seiner Verantwortung auch muss. Belohnt wird er mit mehr Wertschöpfung – im Einfamilienhaus kann dies durchaus auf das Vierfache des Auftragsvolumens hochschnellen. Entsprechende Weiterbildungen wie etwa die für Energieberechnungen sehr wesentliche Heizungstechnik vorausgesetzt (siehe Bildungsangebot der e-Marke).
Die Innung hat es durch einen wahren Kampf in diversen Gremien ermöglicht (aufrichtige Anerkennung an dieser Stelle!) und wir haben mit Darstellungen, Daten und Berechnungen dazu beigetragen. Der erste Schritt ist erfolgreich getan und viele weitere werden folgen. Nicht die gesamte Menschheit wird diese Strömung von Anbeginn an positiv aufnehmen und die Branche ist aufgefordert mit Frustrationstoleranz und Beharrlichkeit dran zu bleiben.
Nun noch ein paar Erklärungen zur Überschrift: EnEffG steht für Energieeinsparungsgesetz und verpflichtet Energieanbieter seine Abnehmer zur Energieeinsparung zu bewegen. Die Kosten für diese (vom Abnehmer aber gar nicht bestellten) Zusatzleistungen dürfen energiepreiserhöhend auf diesen umgelegt werden. Dies erfolgt gemäß dem Modell, dass ich zum Heurigen gehe, der Wirt mich aber davon überzeugen muss, dass Wein und fetter Schweinsbraten ungesund sind. Konsumiere ich trotzdem, darf ich eben mehr dafür bezahlen. Diese Energieeinsparungen werden nicht in Umsatzrückgang gemessen (was geringere Steuereinnahmen bewirken würde), sondern in einer Monitoring-Stelle erfasst, welche aber heute noch nicht existiert, obwohl das Gesetz seit 01.01.2015 in Kraft ist. EnEV ist die deutsche Energieeinsparungsverordnung, die basierend auf den gleichen EU-Rahmenrichtlinien eigentlich ähnlich zur OIB RL6 sein müsste – ist sie aber nicht. Der Rest sind Formelzeichen in den Richtlinien und Gesetzen.
Zu guter Letzt noch ein paar formulierungstechnische Schmankerl aus der OIB Richtlinie: „Energie aus erneuerbaren Quellen bezeichnet Energie aus erneuerbaren nichtfossilen Quellen“. „Zu- und Abluftanlagen … sind die Kombination aus einer Zu- und einer Abluftanlage…“
Danke! Jetzt sind wir schlauer.